Die Kläger werden als Eheleute gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger ist Eigentümer des Grundstücks ... in ... Dieses Grundstück wurde im Jahre 1988 für Zwecke einer Auto-Vetragshandlung mit zugehöriger Vertragswerkstatt bebaut und hergerichtet. Der Kläger verpachtete es bis zum 31. Dezember 1994 im Wege der Betriebsaufspaltung an die ihm gehörige ... GmbH, die ihrerseits das ...-Autohaus betrieb.
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