Betriebsaufgabe oder Betriebsunterbrechung bei Verpachtung einer Apotheke nach dem Tod des Inhabers durch die nicht über die Qualifikation zur Berufsausübung verfügende Ehefrau als Nießbraucherin; Einkommensteuer 1997
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.02.2005 - Aktenzeichen 14 K 118/03
DRsp Nr. 2005/13068
Betriebsaufgabe oder Betriebsunterbrechung bei Verpachtung einer Apotheke nach dem Tod des Inhabers durch die nicht über die Qualifikation zur Berufsausübung verfügende Ehefrau als Nießbraucherin; Einkommensteuer 1997
1. Sind nach dem Tod des Apothekers dessen Kinder als Erben eingesetzt und erhält die Ehefrau den Nießbrauch am gesamten Nachlassvermögen, so liegt keine (Zwangs-)Betriebsaufgabe vor, wenn die Ehefrau die Apotheke an einen Apotheker verpachtet und die Einkünfte in der Steuererklärung als solche aus ruhendem Gewerbebetrieb erklärt. Dass die Kinder einen Erbauseinandersetzungsvertrag auf den Todeszeitpunkt des Vaters geschlossen haben und die eine Tochter ihrer Schwester den hälftigen Anteil an der Apotheke gegen eine Ausgleichszahlung abgekauft hat, führt ohne eine Aufgabeerklärung ebensowenig zu einer sofortigen Betriebsaufgabe wie der Umstand, dass weder die Ehefrau noch die Kinder über die Qualifikation zur Führung einer Apotheke verfügen.2. Wird nach dem Tod der Mutter und dem Wegfall des Nießbrauchs die Apotheke ohne die zum Betriebsvermögen gehörende Immobilie an den Pächter verkauft, führt dies bei der Tochter zum Ende der Betriebsunterbrechung (in Form einer Betriebsverpachtung) und damit zu einer Betriebsaufgabe.
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