FG Niedersachsen - Urteil vom 19.05.2003
1 K 589/98
Normen:
EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
DStRE 2004, 1275
EFG 2004, 1685

Betriebsaufspaltung; Teilbetriebsveräußerung; Besitzunternehmen; Grundstücksverpachtung; Gesamtbetrieb - Teilbetriebsveräußerung beim Besitzunternehmen einer Betriebsaufspaltung

FG Niedersachsen, Urteil vom 19.05.2003 - Aktenzeichen 1 K 589/98

DRsp Nr. 2004/12545

Betriebsaufspaltung; Teilbetriebsveräußerung; Besitzunternehmen; Grundstücksverpachtung; Gesamtbetrieb - Teilbetriebsveräußerung beim Besitzunternehmen einer Betriebsaufspaltung

1. Ein Teilbetrieb ist ein mit einer gewissen Selbstständigkeit ausgestatteter Teil eines Gesamtbetriebs, der - für sich betrachtet - alle Merkmale eines Betriebs i.S.d. EStG aufweist und als solcher lebensfähig ist. 2. Bei Beantwortung der Frage, ob die Veräußerung von Betriebsvermögen der Besitzgesellschaft die Voraussetzungen einer Teilbetriebsveräußerung erfüllt, ist allein auf die Tätigkeit des Besitzunternehmens abzustellen. 3. Die Grundstücksverpachtung durch ein Besitzunternehmen kann nur dann in Gestalt eines Teilbetriebs ausgeübt werden, wenn sie für sich gesehen die Voraussetzungen eines Gewerbebetriebs erfüllt und wenn sie sich als gesonderter Verwaltungskomplex aus dem Gesamtbetrieb des Besitzunternehmens heraushebt. Wird ein Grundstück als Ganzes an die Betriebsgesellschaft vermietet, liegt kein selbstständiger Verwaltungskomplex vor.

Normenkette:

EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, unter welchen Voraussetzungen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung eine Teilbetriebsveräußerung des Besitzunternehmens möglich ist.