LAG Baden-Württemberg, vom 06.02.1986 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Sa 67/85
ArbG Mannheim, vom 13.03.1985 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 481/84
Betriebsaufspaltung: Übergang der Versorgungsanwartschaften der Arbeitnehmer auf die Produktionsgesellschaft - Mithaftung der veräußernden Gesellschaft
BAG, Urteil vom 19.01.1988 - Aktenzeichen 3 AZR 263/86
DRsp Nr. 1996/16088
Betriebsaufspaltung: Übergang der Versorgungsanwartschaften der Arbeitnehmer auf die Produktionsgesellschaft - Mithaftung der veräußernden Gesellschaft
1. Werden im Rahmen einer Betriebs- und Unternehmensaufspaltung die Produktionsbetriebe einer Gesellschaft auf eine rechtlich verselbständigte Produktionsgesellschaft übertragen, so gehen die Arbeitsverhältnisse der in diesen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer auf die Produktionsgesellschaft über. Diese tritt in die bestehenden Versorgungsanwartschaften ein.2. Im Falle einer Betriebsaufspaltung kann eine Mithaft der veräußernden Gesellschaft in Betracht kommen. Jedoch bedarf es hierzu eines besonderen Rechtsgrundes.
Blank, AP Nr. 70 zu § 613aBGB; Kothe-Heggemann, EWiR 1999, 1049; Streckel, EzA § 613aBGB Nr. 69
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