ArbG Krefeld, vom 02.02.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1786/09
Betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsstilllegung; Abgrenzung von Betriebsstilllegung und Betriebsteilübergang; betriebsbezogene Sozialauswahl bei Nichtbestehen eines Gemeinschaftsbetriebs im Kündigungszeitpunkt; Voraussetzungen der konzernbezogenen Weiterbeschäftigungspflicht
LAG Düsseldorf, Urteil vom 17.08.2010 - Aktenzeichen 17 Sa 406/10
DRsp Nr. 2011/2161
Betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsstilllegung; Abgrenzung von Betriebsstilllegung und Betriebsteilübergang; betriebsbezogene Sozialauswahl bei Nichtbestehen eines Gemeinschaftsbetriebs im Kündigungszeitpunkt; Voraussetzungen der konzernbezogenen Weiterbeschäftigungspflicht
1) Eine unternehmensübergreifende Sozialauswahl ist nicht vorzunehmen, wenn der Geschmeinschaftsbetrieb zum Zeitpunkt der Kündigung nicht mehr besteht (BAG 14.08.2007 - 8 AZR 1043/06 - AP § 325 zu § 613 aBGB). 2) Zu den Voraussetzungen einer konzernbezogenen Weiterbeschäftigungspflicht (hier verneint).
Leitsätze der Redaktion:1. Das Kündigungsschutzgesetz ist nicht konzernbezogen; im Gegensatz zum Betriebsverfassungsrecht (das etwa gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 BetrVG in Bezug auf die Wählbarkeit zum Betriebsrat einen Konzernbezug aufweist) hat der Gesetzgeber keinen Anlass gesehen, den Kündigungsschutz konzernbezogen auszugestalten.
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