LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 12.12.2007
8 Sa 2091/06
Normen:
KSchG § 1 ; TzBfG § 14 ;
Vorinstanzen:
ArbG Gießen, vom 07.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 247/06

Betriebsbedingte Kündigung; Betriebsübergang; Wiederspruch; Befristung; gemeinsamer Betrieb

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.12.2007 - Aktenzeichen 8 Sa 2091/06

DRsp Nr. 2008/19778

Betriebsbedingte Kündigung; Betriebsübergang; Wiederspruch; Befristung; gemeinsamer Betrieb

»Hat ein Unternehmen seinen Arbeitnehmern nahegelegt einem Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse nach § 613 a BGB zu widersprechen, um sie an den Betriebsübernehmer zu entleihen und ist der Betriebsübernehmer eine Tochtergesellschaft kann eine konzernweite Betrachtung geboten und auf den Beschäftigungsbedarf bei dem Tochterunternehmen abzustellen sein.«

Normenkette:

KSchG § 1 ; TzBfG § 14 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob die Befristung ihres Arbeitsverhältnisses und eine von der Beklagten ausgesprochene ordentliche Kündigung wirksam sind.

Die Beklagte, ein städtisches Versorgungsunternehmen, hatte 1998 eine Nahverkehrsgenehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (Konzession) bis zum 30. Juni erhalten und betrieb den öffentlichen Personennahverkehr mit Bussen in der Stadt A und deren unmittelbaren Umgebung.