Die Klägerin wehrt sich gegen eine betriebsbedingte Kündigung des Insolvenzverwalters und macht Schadensersatz geltend.
Arbeitgeber der am 02.08.1951 geborenen Klägerin war eine Warengenossenschaft, die in G. einen Baumarkt mit regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmern betrieb. Seit 01.07.1990 war die Klägerin dort unter Anerkennung ihrer Beschäftigungszeit ab 01.09.1974 als Baumarktleiterin beschäftigt. Über das Vermögen des Arbeitgebers wurde am 28.02.2005 das Insolvenzverfahren eröffnet und der Beklagte - zuvor schon vorläufiger Verwalter - gem. § 27 InsO zum Insolvenzverwalter ernannt.
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