FG Baden-Württemberg - Urteil vom 12.07.2000
2 K 307/98
Normen:
EStG § 16 Abs. 3 ;
Fundstellen:
EFG 2000, 1068

Betriebsfortführung eines Einzelhandels bei Verpachtung

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.07.2000 - Aktenzeichen 2 K 307/98

DRsp Nr. 2001/1288

Betriebsfortführung eines Einzelhandels bei Verpachtung

Bestehen des Verpächter-Wahlrechts: Ermöglichen es die zurückbehaltenen Wirtschaftsgüter (hier: Einzelhandelsbetriebsräume) den Betrieb jederzeit wieder aufzunehmen, setzt eine Betriebsaufgabe voraus, dass der Gewerbetreibende zweifelsfrei und unmissverständlich eine dahingehende Erklärung abgibt. Bei der Verpachtung eines Einzelhandelsbetriebes ist dies in der Regel der Fall, denn die gewerblich genutzten Räume bilden allein den wesentlichen Betriebsgegenstand, der dem Einzelhandel das Gepräge gibt. Fehlender Warenbestand und Geschäftsausstattung beeinträchtigen eine erneute Ausübung eines Einzelhandels (hier: mit Haushaltswaren) nicht. Entscheidend ist allein, ob vom Verpächter sein bisheriger Betrieb nach Ablauf des Vertragsverhältnisses fortgeführt werden kann.

Normenkette:

EStG § 16 Abs. 3 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Versteuerung eines Aufgabegewinns.