FG Baden-Württemberg - Urteil vom 07.07.2009
6 K 156/06
Normen:
EStG § 7g Abs. 2 Nr. 1a; EStG § 4 Abs. 2 S. 1; UmwStG § 20 Abs. 2;
Fundstellen:
BB 2009, 1972

Betriebsgrößenmerkmale der Sonder- und Ansparabschreibung bei Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.07.2009 - Aktenzeichen 6 K 156/06

DRsp Nr. 2009/20784

Betriebsgrößenmerkmale der Sonder- und Ansparabschreibung bei Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft

1. Wird ein Einzelunternehmen zu Buchwerten in eine GmbH eingebracht, so ist auch die Ansparrücklage aus der Bilanz des Einzelunternehmens in die Bilanz der GmbH zu übernehmen. 2. Bei der Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH ist hinsichtlich der Größenmerkmale der Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 2 EStG auf das Betriebsvermögen des Einzelunternehmens zum Ende des der Gründung der GmbH vorangegangenen Wirtschaftsjahrs abzustellen.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 7g Abs. 2 Nr. 1a; EStG § 4 Abs. 2 S. 1; UmwStG § 20 Abs. 2;

Tatbestand:

Streitig ist im Rahmen einer Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft nach § 20 UmwStG die Bindung der Sonder- und Ansparabschreibungen nach § 7g EStG an die Betriebsgrößenmerkmale gemäß § 7g Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a) EStG an die Bilanz des Einbringenden.