LAG Niedersachsen - Urteil vom 27.06.2006
13 Sa 378/06
Normen:
BGB § 613a ;
Vorinstanzen:
ArbG Hannover, vom 04.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 735/04

Betriebsinhaberwechsel im Konzern

LAG Niedersachsen, Urteil vom 27.06.2006 - Aktenzeichen 13 Sa 378/06

DRsp Nr. 2006/28035

Betriebsinhaberwechsel im Konzern

»Ein Betriebsübergang liegt vor, wenn die Leitung des Betriebes auf einen neuen Betriebsinhaber übergeht. Übernimmt ein Konzernunternehmen wesentliche Betriebsmittel des bisherigen konzernangehörigen Betriebsinhabers wie Kundenbeziehungen und Sachanlagevermögen und werden die wesentlichen Personalbefugnisse von Prokuristen dieses Konzernunternehmens ausgeübt, liegt ein Betriebsinhaberwechsel vor. Dass der bisherige Betriebsinhaber als Unternehmen weiter besteht, ist nicht entscheidend, weil im Konzern die Möglichkeit einer verdeckten Übernahme besteht.«

Normenkette:

BGB § 613a ;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt die Feststellungen, dass die vom Beklagten zu 1) ausgesprochene ordentliche Kündigung vom 27.04.2005 unwirksam ist und dass sein Arbeitsverhältnis zur Beklagten zu 2) fortbesteht. Der Kläger ist der Auffassung, dass zum 01.10.2004 ein Betriebsübergang auf die Beklagte zu 2) erfolgt ist.