LAG Hamburg - Urteil vom 03.03.2005
1 Sa 35/04
Normen:
BGB § 611 § 613a ;
Vorinstanzen:
ArbG Hamburg, vom 27.07.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 77/04

Betriebsteilübergang durch Bereederung von Forschungsschiffen - Seeschiff als betriebliche Teilorganisation

LAG Hamburg, Urteil vom 03.03.2005 - Aktenzeichen 1 Sa 35/04

DRsp Nr. 2005/12985

Betriebsteilübergang durch Bereederung von Forschungsschiffen - Seeschiff als betriebliche Teilorganisation

1. Bei einem Seeschiff handelt es sich um eine Gesamtheit verschiedenster Gegenstände, die mit Hilfe einer arbeitsteilig eingesetzten Gruppe von Arbeitnehmern zur Verwirklichung eines auf Dauer angelegten eigenständigen arbeitstechnischen Zwecks eingesetzt wird; auf Grund des erforderlichen arbeitsteiligen Einsatzes der Arbeitnehmer auf einem im Dienst befindlichen Seeschiff findet sich dort auch die für den Betriebsteilbegriff wesentliche betriebliche Teilorganisation. 2. Mit der Übertragung von Forschungsschiffen von der Eigentümerin auf den Bereederer infolge eines Wechsels in der Bereederung durch Abschluss eines Bereederungsvertrages gehen die Arbeitsverhältnisse der Besatzungsmitglieder, die auf den Schiffen eingesetzt worden sind, auf den neuen Bereederer über. 3. Die Übernahme der Besatzung ist nicht Voraussetzung für die Anwendbarkeit von § 613 a BGB sondern die sich aus § 613 a BGB ergebende Rechtsfolge; das Seeschiff selbst ist die wirtschaftliche Einheit, die zum Übergang der Arbeitsverhältnisse der Besatzung führt.

Normenkette:

BGB § 611 § 613a ;

Tatbestand: