LAG Köln - Urteil vom 02.03.2001
11 Sa 1386/00
Normen:
BGB § 613 a ;
Fundstellen:
NZA-RR 2002, 513
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 15.06.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 471/00

Betriebsteilübergang; Zuordnung der Arbeitsverhältnisse; Zentrale Dienste

LAG Köln, Urteil vom 02.03.2001 - Aktenzeichen 11 Sa 1386/00

DRsp Nr. 2002/15269

Betriebsteilübergang; Zuordnung der Arbeitsverhältnisse; Zentrale Dienste

»1. Wer im Einvernehmen mit dem Veräußerer die Möglichkeit erwirbt, einen Betrieb insgesamt fortzuführen, erwirbt grundsätzlich auch den gesamten Betrieb und nicht nur die Betriebsteile, die er fortführen will. Die Beschränkung des Erwerbs auf einzelne Teile eines Betriebes setzt einen gerade darauf gerichteten Willen der Beteiligten voraus - insbesondere einen entsprechend beschränkten Veräußerungswillen. Fehlt es an letzterem, ist ein nur auf Betriebsteile beschränkter Erwerbswille, der gegenüber dem Veräußerer nicht zum Ausdruck gekommen ist, unbeachtlich.