ArbG Köln, vom 09.03.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 4840/99
Betriebsübergang - Kündigung des Insolvenzverwalters
BAG, Urteil vom 18.04.2002 - Aktenzeichen 8 AZR 346/01
DRsp Nr. 2002/13523
Betriebsübergang - Kündigung des Insolvenzverwalters
»Stützt ein Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage gegen einen Betriebsveräußerer allein auf die Behauptung, der Betrieb sei vor der Kündigung auf einen Erwerber übergegangen, so führt dies zur Unschlüssigkeit der Klage.«Orientierungssätze:1. Eine Kündigungsschutzklage gegen einen Betriebsveräußerer, der die Kündigung nach einem Betriebsübergang ausgesprochen hat, ist unbegründet, da im Zeitpunkt der Kündigung kein Arbeitsverhältnis besteht.2. Stellt die kaufmännische Verwaltung eines Betriebs beim Betriebsveräußerer eine organisatorische Einheit dar, geht dieser Betriebsteil auf den Erwerber der Produktion und anderer organisatorisch abgegrenzter Verwaltungseinheiten nicht über, wenn nicht wesentliche Betriebsmittel der kaufmännischen Verwaltung übernommen werden. Darauf, ob dieser Betriebsteil nach Veräußerung des Restbetriebes noch lebensfähig ist, kommt es nicht an.3. Die Klagefrist nach § 113 Abs. 2InsO kann auch dann gewahrt sein, wenn im Beklagtenrubrum der Schuldner als Arbeitgeber angegeben ist. Dann muß sich die Beklagtenstellung des Insolvenzverwalters aus anderen Erklärungen und Umständen eindeutig ergeben. Als ein solcher Umstand kommt die Beifügung des Kündigungsschreibens des Insolvenzverwalters in Betracht.
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