Die Parteien streiten über den Bestand des Arbeitsverhältnisses der Klägerin zur Beklagten, den Abschluss eines Arbeitsvertrages und Lohnansprüche.
Die H GmbH & Co. KG (Gemeinschuldnerin) war ein Unternehmen mit 167 Mitarbeitern, welches sich mit der Produktion von Schuhen befasste. Die Beklagte entstand aus einer Verlagerung der H Shoe Group GmbH mit Sitz in N - einer Gesellschaft aus dem Konzern der österreichischen H Shoe Group AG - und deren Umbenennung in H GmbH. Diese Gesellschaft wurde am 20. April 1998 in das Handelsregister des Amtsgerichts in Offenbach am Main eingetragen.
Die Klägerin war über mehrere Jahre bei der H GmbH & Co. KG als Schuhmacherin in der Schuhproduktion mit einem monatlichen Bruttoverdienst von zuletzt 4.099,72 DM beschäftigt.
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