BAG - Urteil vom 25.09.2008
8 AZR 607/07
Normen:
BGB § 613a ;
Fundstellen:
AuR 2008, 356
BAG-Pressemitteilung Nr. 77/08
Vorinstanzen:
LAG Niedersachsen - 7 Sa 1432/06 - 12.7.2007, vom - Vorinstanzaktenzeichen

Betriebsübergang - Übernahme eines Bewachungsauftrages

BAG, Urteil vom 25.09.2008 - Aktenzeichen 8 AZR 607/07

DRsp Nr. 2008/18169

Betriebsübergang - Übernahme eines Bewachungsauftrages

Normenkette:

BGB § 613a ;

Gründe (Auszug):

[Pressemitteilung]

Vergibt die Bundeswehr den Auftrag zur Bewachung eines Truppenübungsplatzes an ein anderes Bewachungsunternehmen als bisher, liegt kein Betriebsübergang vor, wenn es sich um eine reine Auftragsnachfolge handelt. Eine solche ist nicht gegeben, wenn der neue Auftragnehmer einen nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teil des bisherigen Personals oder identitätsprägende Betriebsmittel übernimmt.