ArbG Düsseldorf, vom 10.11.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 5500/94
Betriebsübergang: Abgrenzung zur Betriebsstilllegung - Voraussetzungen bei Produktionsverlegung
LAG Düsseldorf, Urteil vom 16.02.1995 - Aktenzeichen 12 Sa 1925/94
DRsp Nr. 2002/8676
Betriebsübergang: Abgrenzung zur Betriebsstilllegung - Voraussetzungen bei Produktionsverlegung
1. Ein Betriebsübergang liegt nicht vor, wenn dem Erwerber, der mit den Anlage- und Umlaufgütern eines Betriebs die Produktion an einem anderen Ort fortsetzen will, dort der wesentliche Teil der bisherigen Belegschaft, insbesondere die "Leistungsträger", nicht zur Verfügung steht und er mit neuem Personal eine funktionsfähige Betriebsorganisation aufbauen muß.2. Diese Konstellation ist regelmäßig gegeben, wenn die Betriebsgüter an einen weit entfernten Ort (in concreto ins Ausland) verbracht werden.
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