Die Parteien streiten zuletzt noch über die Zahlung von Annahmeverzugslohn sowie einen Teilbetrag eines 13. Monatseinkommens.
Der Kläger war bei der W-GmbH als Brandschutzfachmonteur beschäftigt. Alleinige Gesellschafterin der W-GmbH war die Beklagte, deren Alleingesellschafter und Geschäftsführer - B N - zugleich auch Geschäftsführer der W-GmbH war. Am 2. Dezember 1998 wurde auf Grund eines Gesamtvollstreckungsantrages durch Beschluß des Amtsgerichts Leipzig die Sequestration über das Vermögen der W-GmbH eingeleitet.
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