LAG Düsseldorf - Urteil vom 17.02.2000
11 Sa 1170/99
Normen:
BGB § 613a ;
Vorinstanzen:
ArbG Essen, vom 16.02.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 3454/98

Betriebsübergang: Begriff des Teilbetriebs - Rechte aus Getränkebezugsvereinbarungen sowie Forderungen aus Miet-, Pacht- und Darlehensverträgen

LAG Düsseldorf, Urteil vom 17.02.2000 - Aktenzeichen 11 Sa 1170/99

DRsp Nr. 2002/3757

Betriebsübergang: Begriff des Teilbetriebs - Rechte aus Getränkebezugsvereinbarungen sowie Forderungen aus Miet-, Pacht- und Darlehensverträgen

Der Erwerb von Gläubigerrechten durch die Weiterabtretung der im Rahmen einer Sicherungsabtretung erworbenen Rechte aus Getränkebezugsvereinbarungen sowie Forderungen aus Miet-, Pacht- und Darlehensverträgen ist kein Teilaspekt, der bei der Gesamtwürdigung der Umstände, die zur Feststellung der Wahrung der Identität des Betriebes eines Getränkelieferanten im Hinblick auf das Vorliegen eines Betriebsübergangs notwendig sind, zu berücksichtigen ist.

Normenkette:

BGB § 613a ;

Hinweise:

Siehe hierzu die bestätigende Entscheidung des BAG vom 14.12.2000 - 8 AZR 220/00 -.

Vorinstanz: ArbG Essen, vom 16.02.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 3454/98