LAG Thüringen - Urteil vom 19.02.2009
3 Sa 23/08
Normen:
BGB § 611 Abs. 1; BGB § 613a Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Nordhausen, vom 28.09.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 2039/06

Betriebsübergang bei eigenwirtschaftlicher Nutzung der Erwerber durch Besitzdiener

LAG Thüringen, Urteil vom 19.02.2009 - Aktenzeichen 3 Sa 23/08

DRsp Nr. 2009/27349

Betriebsübergang bei eigenwirtschaftlicher Nutzung der Erwerber durch Besitzdiener

1. Ein Betriebsübergang tritt mit dem Wechsel in der Person des Betriebsinhabers ein, also mit dem Wechsel der Person, die für den Betrieb der übertragenen Einheit als Inhaber verantwortlich ist; der Betriebsübergang erfolgt, wenn die Organisations- und Leitungsmacht über die organisatorische Einheit der wesentlichen sächlichen und immateriellen Betriebsmittel auf ihn als neuen Inhaber zur eigensubstratlichen Nutzung übergeht und der bisherige Inhaber seine wirtschaftliche Betätigung in dem Betrieb oder Betriebsteil einstellt. 2. Einem Betriebsübergang steht nicht entgegen, dass der Betriebserwerber nicht Eigentümer der Betriebsmittel wird; einem Betrieb sind sächliche Betriebsmittel auch dann zuzurechnen, wenn sie auf Grund einer Nutzungsvereinbarung zur Erfüllung der Betriebszwecke eingesetzt werden können. 3. Die Nutzungsmöglichkeit der Betriebsmittel setzt die vollständige Übertragung des Besitzes voraus, wobei die Nutzungsvereinbarung als Pacht, Nießbrauch oder als untypischer Vertrag ausgestaltet sein kann; es genügt, wenn der Erwerber Besitzer der wesentlichen Betriebsmittel wird und sie im Einverständnis des Betriebsveräußerers nutzt.