Die Parteien streiten über den Anspruch des Klägers auf Gewährung eines tariflichen jährlichen Zusatzurlaubs.
Der am 30.10.1957 geborene Kläger trat am 20.11.1978 in die Dienste der Firma H3xxxxxx T2xxxxx. Nach Gründung der Firma H7. T2xxxxx Schlachtereigesellschaft mbH (Eintragung ins Handelsregister 31.01.1984) wurde der Betrieb von dieser Gesellschaft (im Folgenden Firma T2xxxxx genannt) fortgeführt.
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