Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche aus einem Altersteilzeitverhältnis.
Der am 13.07.1944 geborene Kläger war bei der Firma E1xxx G1xxxx GmbH & Co. KG einer von drei Einkaufssachbearbeitern. In der Einkaufsabteilung waren seinerzeit außerdem noch zwei Schreibkräfte beschäftigt.
Unter dem Datum vom 30.06.2001 begründete er mit seinem Arbeitgeber für den Zeitraum vom 01.08.2001 bis zum 31.07.2007 ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis im sog. Blockmodell. Es war zunächst eine dreijährige vollschichtige Arbeitsphase und danach für weitere drei Jahre eine Freistellungsphase vereinbart, während der er von seiner Verpflichtung zur Arbeitsleistung vollständig freigestellt sein sollte. Wegen der Einzelheiten des Vertrags wird auf Aktenblatt 5-10 Bezug genommen.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|