Der Kläger verlangt die Feststellung, daß die Beklagte Schuldnerin seiner der Höhe und dem Umfang nach unstreitigen Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung ist.
Der Kläger war in der Zeit vom 1. November 1958 bis zum 31. Dezember 1993 in verschiedenen Unternehmen tätig, die zur Unternehmensgruppe der Beklagten gehören.
Ursprünglich war er in dem Unternehmensbereich Elektronik für Wissenschaft und Industrie der Beklagten ("EWI") selbst und zwar im Betrieb H als Entwicklungsingenieur in der Abteilung Entwicklung im Sachgebiet Machine Monitoring Systems ("MMS" = Maschinenüberwachungssysteme) tätig.
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