ArbG Berlin, vom 08.10.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 19 Ca 20321/98
Betriebsübergang: Betriebsübergang bei einem Theater - Absicht der Betriebsstilllegung - Widerspruch des Arbeitnehmers - Verwirkung
LAG Berlin, Urteil vom 21.01.1999 - Aktenzeichen 14 Sa 133/98
DRsp Nr. 2002/7982
Betriebsübergang: Betriebsübergang bei einem Theater - Absicht der Betriebsstilllegung - Widerspruch des Arbeitnehmers - Verwirkung
1. a) Ein Klagebegehren ist verwirkt, wenn der Kläger die Klage erst nach Ablauf eines längeren Zeitraums erhebt (Zeitmoment) und dadurch ein Vertrauenstatbestand beim Beklagten geschaffen wird, er werde nicht mehr gerichtlich belangt werden (Umstandsmoment). Hierbei muß das Erfordernis des Vertrauensschutzes das Interesse des Berechtigten an einer sachlichen Prüfung des von ihm behaupteten Anspruchs derart überwiegen, dass dem Gegner die Einlassung auf die nicht mehr innerhalb angemessener Frist erhobene Klage zuzumuten ist.b) Das Zuwarten von Januar bis zum Juli 1998 stellt keine Zeitspanne dar, die es für den Beklagten nicht mehr zumutbar gemacht hätte, sich auf die zu diesem Zeitpunkt erhobene Klage einzulassen.
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