BAG - Urteil vom 29.08.2007
4 AZR 765/06
Normen:
BGB § 133; BGB § 157; BGB § 613a Abs. 1; TVG § 4 Abs. 3;
Vorinstanzen:
LAG Berlin, vom 16.05.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Sa 2263/05
ArbG Berlin, vom 26.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 29 Ca 13631/05

Betriebsübergang eines betriebsmittelarmen DienstleistungsbetriebesZuständigkeit des Revisionsgerichts für die Auslegung Allgemeiner GeschäftsbedingungenDifferenzierung zwischen großer und kleiner dynamischer Verweisung auf Tarifverträge in ArbeitsverträgenVertrauensschutz in eine aufgegebene höchstrichterliche RechtsprechungGesetzliche Systematik der Fortgeltung von kollektiven Regelungswerken im Recht des BetriebsübergangsReichweite und Rechtswirkung einer kleinen dynamischen Verweisungsklausel beim Betriebsübergang

BAG, Urteil vom 29.08.2007 - Aktenzeichen 4 AZR 765/06 - Aktenzeichen 4 AZR 767/06

DRsp Nr. 2007/19553

Betriebsübergang eines betriebsmittelarmen Dienstleistungsbetriebes Zuständigkeit des Revisionsgerichts für die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen Differenzierung zwischen großer und kleiner dynamischer Verweisung auf Tarifverträge in Arbeitsverträgen Vertrauensschutz in eine aufgegebene höchstrichterliche Rechtsprechung Gesetzliche Systematik der Fortgeltung von kollektiven Regelungswerken im Recht des Betriebsübergangs Reichweite und Rechtswirkung einer kleinen dynamischen Verweisungsklausel beim Betriebsübergang