Die Parteien streiten um die Zahlung einer Abfindung nach §
Die Beantwortung dieser Streitfrage hängt davon ab, ob die von der Klägerin bei Vorgängerunternehmen zurückgelegte Beschäftigungszeit deshalb anzuerkennen ist, weil die Beklagte Rechtsnachfolgerin dieser Unternehmen geworden ist.
Die Firmengeschichte stellt sich wie folgt dar:
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