LAG Nürnberg vom 04.12.1985
8 Sa 65/85
Normen:
BGB § 613a Abs. 1 ;
Fundstellen:
BB 1986, 941
DRsp VI(602)77a

Betriebsübergang: Frist zur Ausübung des Widerspruchs

LAG Nürnberg, vom 04.12.1985 - Aktenzeichen 8 Sa 65/85

DRsp Nr. 1992/11848

Betriebsübergang: Frist zur Ausübung des Widerspruchs

Das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers geht nur dann nicht auf den Betriebserwerber über, wenn er diesem Übergang rechtzeitig und rechtswirksam widersprochen hat.

Normenkette:

BGB § 613a Abs. 1 ;