LAG Berlin - Urteil vom 16.04.1999
19 Sa 267/99
Normen:
BGB §§ 242 613a Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin - 79 Ca 25.958/98 - 08.12.98,

Betriebsübergang: fristlose Kündigung des Pachtvertrages eines Theaters -

LAG Berlin, Urteil vom 16.04.1999 - Aktenzeichen 19 Sa 267/99

DRsp Nr. 2002/7961

Betriebsübergang: fristlose Kündigung des Pachtvertrages eines Theaters -

Zum Betriebsübergang eines Theaterbetriebes infolge fristloser Kündigung des Pachtvertrages und zur Verwirkung einer Klage gegen den Betriebserwerber.

Normenkette:

BGB §§ 242 613a Abs. 1 ;

Tatbestand

Die Parteien streiten um das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses des Klägers als Beleuchter zu den Bedingungen des bisherigen Arbeitsvertrages zur Metropol-Theater-Betriebs GmbH.

Der Kläger war seit 01.12.1989 beim ... Theater beschäftigt und wurde dort laut Arbeitsverträgen vom 29.12.1990 (Bl. 12 d. A.) sowie vom 23.02.1993 (Bl. 11 d. A.) ab 01.01.1991 auf unbestimmte Zeit von dem Beklagten zu 2) (im folgenden: dem Beklagten) als Beleuchter weiterbeschäftigt.