Die Parteien streiten um das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses des Klägers als Beleuchter zu den Bedingungen des bisherigen Arbeitsvertrages zur Metropol-Theater-Betriebs GmbH.
Der Kläger war seit 01.12.1989 beim ... Theater beschäftigt und wurde dort laut Arbeitsverträgen vom 29.12.1990 (Bl. 12 d. A.) sowie vom 23.02.1993 (Bl. 11 d. A.) ab 01.01.1991 auf unbestimmte Zeit von dem Beklagten zu 2) (im folgenden: dem Beklagten) als Beleuchter weiterbeschäftigt.
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