LAG Köln - Urteil vom 30.09.2002
2 Sa 422/02
Normen:
BGB § 613a ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 24.01.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Ca 11649/01

Betriebsübergang, hoheitliches Handeln, Ordnungsbehörde, Gefahrenabwehr

LAG Köln, Urteil vom 30.09.2002 - Aktenzeichen 2 Sa 422/02

DRsp Nr. 2003/4881

Betriebsübergang, hoheitliches Handeln, Ordnungsbehörde, Gefahrenabwehr

»Ordnet die Heimaufsicht/Ordnungsbehörde hinsichtlich eines Altenheims zur Gefahrenabwehr an, dass Mitarbeiter des Heims dieses bis zur Verlegung der Pflegebedürftigen weiterbetrieben und wird den Mitarbeitern als Nichtstörern Vergütung für ihre Arbeitsleistung gewährt, kommt es hierdurch nicht zum Betriebsübergang auf die Ordnungsbehörde/Heimaufsicht.«

Normenkette:

BGB § 613a ;
Vorinstanz: ArbG Köln, vom 24.01.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Ca 11649/01