Der Kläger macht geltend, sein Arbeitsverhältnis sei im Wege des Betriebsüberganges auf die Beklagte übergegangen.
Der Kläger war seit 1994 bei der W... GmbH (im Folgenden: Alt-GmbH) als Gas- und Wasserinstallateur zu einer Bruttomonatsvergütung von 2.667,-- EUR beschäftigt. Am 09.07.2003 stellte die Alt-GmbH einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Sie kündigte das Arbeitsverhältnis des Klägers mit Schreiben vom 16.07.2003. Auch allen anderen Beschäftigten kündigte die Alt-GmbH Mitte Juli 2003 und stellte ihren Geschäftsbetrieb in der ersten Juli-Hälfte ein. Mit Beschluss vom 29.08.2003 wurde über das Vermögen der Alt-GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet.
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