BAG - Urteil vom 19.05.1988
2 AZR 596/87
Normen:
BGB § 613 a Abs.1, Abs.4;
Fundstellen:
AP Nr. 75 zu § 613a BGB
ASP 1989, 165
BAGE 59, 12
BB 1989, 1122
DB 1989, 934
DRsp VI(602)91b-d
EWiR 1989, 669
EzA § 613a BGB Nr. 82
JR 1989, 440
KTS 1989, 664
MDR 1989, 668
NZA 1989, 461
SAE 1989, 198
ZIP 1989, 1012
Vorinstanzen:
LAG Hamburg, vom 05.05.1987 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Sa 16/87
ArbG Hamburg, vom 15.12.1986 - Vorinstanzaktenzeichen 21 Ca 22/86

Betriebsübergang im Sinne des § 613 a BGB; Eingreifen des Kündigungsverbots aus Abs. 4: nur unter der Voraussetzung, dass der Betriebsübergang der tragende Grund [also nicht nur der äußere Anlass] für die Kündigung ist; auch dann, wenn der Betriebsübergang noch nicht vollzogen, jedoch geplant ist und bereits greifbare Formen angenommen hat; Kündigungszugang als maßgebender Beurteilungszeitpunkt

BAG, Urteil vom 19.05.1988 - Aktenzeichen 2 AZR 596/87

DRsp Nr. 1992/6101

Betriebsübergang im Sinne des § 613 a BGB; Eingreifen des Kündigungsverbots aus Abs. 4 : nur unter der Voraussetzung, dass der Betriebsübergang der tragende Grund [also nicht nur der äußere Anlass] für die Kündigung ist; auch dann, wenn der Betriebsübergang noch nicht vollzogen, jedoch geplant ist und bereits greifbare Formen angenommen hat; Kündigungszugang als maßgebender Beurteilungszeitpunkt

1. Eine Kündigung wegen des Überganges eines Betriebes i.S. des § 613a Abs 4 BGB liegt auch dann vor, wenn der Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung den Betriebsübergang bereits geplant, dieser bereits greifbare Formen angenommen hat und die Kündigung aus der Sicht des Arbeitgebers ausgesprochen wird, um den geplanten Betriebsübergang vorzubereiten und zu ermöglichen. 2. Bei dieser Fallgestaltung wirkt sich ein späteres Scheitern des erwarteten und eingeleiteten Betriebsübergangs ebensowenig auf den Kündigungsgrund aus wie eine unerwartete spätere Betriebsfortführung, die einer vom Arbeitgeber endgültig geplanten und schon eingeleiteten oder bereits durchgeführten Betriebsstillegung nach Ausspruch der Kündigung folgt (Bestätigung des Senatsurteils vom 28. April 1988 - 2 AZR 623/87 - AP Nr. 74 zu § 613a BGB = NZA 1989, 265).

Normenkette:

BGB § 613 a Abs.1, Abs.4;

Tatbestand