Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung des Beklagten zu 1), die Weiterbeschäftigung des Klägers durch die Beklagte zu 2) sowie den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses infolge eines Betriebsübergangs auf die Beklagte zu 3) und die Wiedereinstellung des Klägers bei der Beklagten zu 3).
Die H GmbH & Co. KG (Gemeinschuldnerin) war ein Unternehmen mit 167 Mitarbeitern, welches sich mit der Produktion von Schuhen befaßte. Der Beklagte zu 1) ist der Konkursverwalter über das Vermögen der Gemeinschuldnerin. Die Beklagte zu 3) entstand aus einer Verlagerung der H Shoe Group GmbH mit Sitz in N - einer Gesellschaft aus dem Konzern der Beklagten zu 2) - und deren Umbenennung in H GmbH. Diese Gesellschaft wurde am 20. April 1998 in das Handelsregister des Amtsgerichts in Offenbach am Main eingetragen.
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