ArbG Berlin, vom 09.08.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 59 Ca 32204/93
Betriebsübergang: Passivlegitimation - Rügerecht
LAG Berlin, Urteil vom 04.01.1995 - Aktenzeichen 13 Sa 115/94
DRsp Nr. 2002/8012
Betriebsübergang: Passivlegitimation - Rügerecht
1. Bei Kündigung eines Arbeitnehmers vor Betriebsübergang bleibt der bisherige Arbeitgeber passiv legitimiert, da das Arbeitsverhältnis so auf den Erwerber übergeht, wie es im Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestanden hat (BAG Urteil vom 22.02.1978 - 5 AZR 800/76 = AP Nr. 11 zu § 613aBGB; Urteil vom 26.05.1983 - 2 AZR 477/81 = NJW 1984, 672, zu B I d Gr).2. Bei Unwirksamkeit der Kündigung ist der bisherige Arbeitgeber ebenfalls passiv legitimiert, da die Frage der Wirksamkeit der Kündigung nur zwischen den bisherigen Vertragsparteien geklärt werden kann (BAG Urteil vom 14.02.1978 - 1 AZR 154/76 = AP Nr. 60 zu Art 9GG Arbeitskampf).
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