LAG Berlin - Urteil vom 20.02.1995
9 Sa 129/94
Normen:
BGB § 613a ;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 22.07.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 79 Ca 11 143/94

Betriebsübergang: Rechtzeitigkeit des Widerspruchs durch den Arbeitnehmer

LAG Berlin, Urteil vom 20.02.1995 - Aktenzeichen 9 Sa 129/94

DRsp Nr. 2001/12080

Betriebsübergang: Rechtzeitigkeit des Widerspruchs durch den Arbeitnehmer

Zur Rechtzeitigkeit der Ausübung des Widerspruchsrechtes des Arbeitnehmers im Falle des Betriebsüberganges nach § 613a BGB.

Normenkette:

BGB § 613a ;

Tatbestand:

Der 1940 geborene, verheiratete Kläger trat am 13. November 1981 als Nachtinspektor in die Dienste der Beklagten, die in der Regel mehr als fünf Arbeitnehmer ausschließlich der Auszubildenden beschäftigt. Es gehörte zu seinen Aufgaben, alle Arbeiten zu erledigen, die eine reklamationsfreie Zustellung der von der Beklagten herausgegebenen Zeitung gewährleisten. Hierzu gehörten vornehmlich die Kontrolle über die Zeitungszusteller während der Nachtstunden, die Lenkung des Zustellereinsatzes nach den jeweiligen Erfordernissen, die Einweisung neuer Zusteller, die Schlüsselbeschaffung und die Prüfung von Reklamationen seitens der Abonnenten. Der Kläger erhielt zuletzt eine monatliche Bruttovergütung in Höhe von 3.675 DM.