BGB § 611 Abs. 1, § 613a; RundfunkneuregelungsG; Staatsvertrag zur Überleitung des Hörfunks;
Fundstellen:
LAGE § 613a BGB Nr. 48
NZA-RR 1997, 41
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 11.07.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Ca 3055/94
Betriebsübergang: Übergang von Arbeitsverhältnissen von Deutschlandfunk auf Deutschlandradio und Deutsche Welle
LAG Köln, Urteil vom 14.03.1996 - Aktenzeichen 10 Sa 1162/95
DRsp Nr. 2001/6076
Betriebsübergang: Übergang von Arbeitsverhältnissen von Deutschlandfunk auf Deutschlandradio und Deutsche Welle
Der Übergang der Arbeitsverhältnisse des "Deutschlandfunk" auf das "Deutschlandradio" oder die "Deutsche Welle" beruht nicht auf einem Rechtsgeschäft, sondern auf einem Gesetz.
Normenkette:
BGB § 611 Abs. 1, § 613a; RundfunkneuregelungsG; Staatsvertrag zur Überleitung des Hörfunks;
Vorinstanz: ArbG Köln, vom 11.07.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Ca 3055/94
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