Die Parteien streiten um Zahlungsansprüche des Klägers.
Der am 02. November 1951 geborene, verheiratete Kläger war seit 02. März 1992 als Spezialfacharbeiter in einem Fertigteilbaubetrieb in Xxxxxxxxxx, dessen Inhaber zunächst die XXXXXXXX AG, dann die XXXXXXXX Fertigteilbau GmbH und schließlich die Beklagte war, beschäftigt.
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