BAG - Urteil vom 14.12.2000
8 AZR 694/99
Normen:
BGB § 613a ;
Vorinstanzen:
ArbG Erfurt, vom 14.12.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 49/95
LAG Thüringen, vom 14.07.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 82/99

Betriebsübergang: Verpachtung eines Hotelbetriebs - Rückgabe

BAG, Urteil vom 14.12.2000 - Aktenzeichen 8 AZR 694/99

DRsp Nr. 2002/14891

Betriebsübergang: Verpachtung eines Hotelbetriebs - Rückgabe

1. Ein Teilbetriebsübergang liegt ebenso wie ein Betriebsübergang vor, wenn ein neuer Rechtsträger die wirtschaftliche Einheit unter Wahrung von deren Identität fortführt. 2. Ob ein im wesentlichen unveränderter Fortbestand der organisierten Gesamtheit "Teilbetrieb" oder "Betrieb" bei dem neuen Inhaber anzunehmen ist, richtet sich nach den Umständen des konkreten Falles. Zu den maßgeblichen Tatsachen hierfür zählen insbesondere die Art der betreffenden Einheit, der Übergang der materiellen Betriebsmittel wie Gebäude und bewegliche Güter sowie deren Wert und Bedeutung, die Übernahme der immateriellen Betriebsmittel und der vorhandenen Organisation, der Grad der Ähnlichkeit mit der Betriebstätigkeit des bisherigen Inhabers, die Weiterbeschäftigung der Hauptbelegschaft, der Übergang von Kundschaft und Lieferantenbeziehungen und die Dauer einer eventuellen Unterbrechung der Betriebstätigkeit.