LAG Düsseldorf - Urteil vom 09.11.2000
13 Sa 1272/00
Normen:
BGB § 613a ;
Fundstellen:
ZInsO 2001, 528
ZTR 2001, 235
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 01.08.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 3470/00

Betriebsübergang: Wahrung des Besitzstandes bei Urlaubsgeldzuschlag

LAG Düsseldorf, Urteil vom 09.11.2000 - Aktenzeichen 13 Sa 1272/00

DRsp Nr. 2002/3622

Betriebsübergang: Wahrung des Besitzstandes bei Urlaubsgeldzuschlag

1. Nach dem für den Betrieb der Rechtsvorgängerin geltenden Tarifvertrag hat der Kläger Anspruch auf Urlaubsgeld, nicht aber auf einen Urlaubsgeldzuschlag abhängig von der Beschäftigungsdauer, wie ihn der Tarifvertrag der Lufthansa vorsieht. Der Kläger meint, bei der Berechnung des Urlaubsgeldzuschlages sei der neue Arbeitgeber verpflichtet, die Besitzstandsklausel des § 613a BGB zu berücksichtigen, mit der Folge, daß bei Berechnung des Urlaubsgeldzuschlages die Zeit der Betriebszugehörigkeit zum Betriebsveräußerer mitzuberücksichtigen sei.