Die Parteien streiten um die Frage, ob zwischen ihnen durch Betriebsübernahme ein Arbeitsverhältnis begründet und dieses durch den Beklagten wirksam gekündigt worden ist.
Die Klägerin war seit dem 01.07.1978 als Arzthelferin bei Frau Dr. L., einer Fachärztin für Innere Medizin, in deren Praxis in M.oe, H.omberg Str., beschäftigt. Seit dem 19.04.1999 praktiziert in diesen Praxisräumen der Beklagte als Facharzt für
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