LAG Berlin - Urteil vom 13.01.2000
10 Sa 2309/99
Normen:
BGB §§ 242 613a ;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 14.09.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 42 Ca 25584/98

Betriebsübergang: Widerruf des Arbeitnehmers - Verwirkung

LAG Berlin, Urteil vom 13.01.2000 - Aktenzeichen 10 Sa 2309/99

DRsp Nr. 2002/8266

Betriebsübergang: Widerruf des Arbeitnehmers - Verwirkung

Der Arbeitnehmer muss den Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses noch während des Bestehens oder zumindest unverzüglich nach Kenntniserlangung von den den Betriebsübergang ausmachenden tatsächlichen Umständen geltend machen. Mit dem Gebot der notwendigen Rechtssicherheit ist es nicht vereinbar, die Beteiligten über das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Arbeitnehmer und dem Betriebsübernehmer noch nach Beendigung des durch Kündigung aufgelösten Arbeitsverhältnisses des Arbeitnehmers zum Betriebsveräußerer im Unklaren zu lassen.

Normenkette:

BGB §§ 242 613a ;

Tatbestand

Der Kläger begehrt -- soweit in die Berufungsinstanz gelangt -- gegenüber der Beklagten zu 2) die Feststellung, dass sein Arbeitsverhältnis aufgrund Betriebsübergang seit dem 14.07.98 auf diese übergegangen ist.