LAG München - Urteil vom 05.06.2008
4 Sa 61/08
Normen:
BGB § 242 ; BGB § 613a ;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 19.12.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 4499/07

Betriebsübergang; Widerspruch

LAG München, Urteil vom 05.06.2008 - Aktenzeichen 4 Sa 61/08

DRsp Nr. 2008/18470

Betriebsübergang; Widerspruch

»- Verspäteter Widerspruch gegen einen Betriebsübergang; (hier fehlende) vollständige und fehlerfreie Unterrichtung der vom Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer nach § 613a Abs. 5 BGB (Angabe der Adresse des Betriebsübernehmers, "Grund" des Betriebsübergangs - für hier allein unterrichtenden bisherigen Arbeitgeber - u. a.; - Ausschluss des Widerspruchsrechts aufgrund Verwirkung«

Normenkette:

BGB § 242 ; BGB § 613a ;

Tatbestand:

Der Kläger macht den Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses mit der Beklagten als seiner früheren Arbeitgeberin aufgrund seines wenngleich erst längere Zeit nach einem Betriebsübergang erklärten Widerspruches hiergegen geltend.