LAG Berlin - Urteil vom 03.11.1999
4 Sa 1354/99
Normen:
BGB §§ 242 613a Abs. 1 Abs. 4 ;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 21.05.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 31 Ca 28051/98

Betriebsübergang: Widerspruch des Arbeitnehmers - Verwirkung

LAG Berlin, Urteil vom 03.11.1999 - Aktenzeichen 4 Sa 1354/99

DRsp Nr. 2002/7931

Betriebsübergang: Widerspruch des Arbeitnehmers - Verwirkung

Erfolgt der Betriebsübergang vor Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den alten Arbeitgeber, ist das Fortsetzungsverlangen gegenüber dem Betriebserwerber in zeitlichem Zusammenhang mit der Kenntnis von den den Betriebsübergang ausmachenden Umständen zu erheben. Das Recht kann verwirken. Ob die Grundsätze des BAG, Urteil vom 12.11.1998 - 8 AZR 265/97 - DRsp-ROM Nr. 1999/3381 - unmittelbare Anwendung finden, erscheint fraglich.

Normenkette:

BGB §§ 242 613a Abs. 1 Abs. 4 ;

Tatbestand

Die Parteien streiten, ob zwischen ihnen infolge Betriebsübergangs, dessen tatsächliche Voraussetzungen zweitinstanzlich unstreitig geworden sind, ein Arbeitsverhältnis besteht.