Die Klägerin war bei der Gemeinschuldnerin bzw. deren Rechtsvorgängerin seit dem 17.02.1992 beschäftigt. Am 13.07.1998 wurde das Gesamtvollstreckungsverfahren über das Vermögen der Gemeinschuldnerin eröffnet. Die Beklagte zu 1) ist die Gesamtvollstreckungsverwalterin. Im Zeitpunkt der Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens waren bei der Gemeinschuldnerin etwa 210 Arbeitnehmer beschäftigt, die Klägerin war in der Betriebsstätte C-straße in B tätig.
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