LAG Berlin - Urteil vom 27.03.2000
18 Sa 2301/99
Normen:
BGB §§ 242 613a ;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 07.09.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 42 Ca 24859/98

Betriebsübergang: Widerspruch des Arbeitnehmers - Verwirkung

LAG Berlin, Urteil vom 27.03.2000 - Aktenzeichen 18 Sa 2301/99

DRsp Nr. 2002/8252

Betriebsübergang: Widerspruch des Arbeitnehmers - Verwirkung

Auch das Recht gegenüber dem "fortsetzungswilligen" Betriebsübernehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses geltend zu machen, kann nach den allgemeinen Grundsätzen verwirken.

Normenkette:

BGB §§ 242 613a ;

Tatbestand

Die Parteien des Berufungsverfahrens streiten darüber, ob die Beklagte zu 2) ab dem 14.07.98 in das Arbeitsverhältnis das Klägers als Betriebserwerberin eingetreten ist.

Der am 15.10.39 geborene Kläger war seit dem 12.10.87 bei der Firma ... Berlin und Brandenburg GmbH bzw. deren Rechtsvorgängerin als ... bei einer monatlichen Bruttovergütung von zuletzt 4.900,00 DM beschäftigt. Die Firma ... Berlin und Brandenburg GmbH war im Jahre 1990 gegründet worden und nahm im Oktober 1997 unter Umfirmierung und Verlegung ihres Sitzes von Berlin nach ... die Geschäftstätigkeit auf. Über ihr Vermögen wurde am 13.07.98 das Gesamtvollstreckungsverfahren eröffnet. Die Gesamtvollstreckungsverwalterin, die Beklagte zu 1), stellte am Tage der Eröffnung alle Arbeitnehmer von der Arbeitspflicht frei und gab das vermietete Anlagevermögen unter Kündigung aller Mietverhältnisse an die jeweiligen Vermieter, insbesondere an die ... Vermietung zurück.