LAG Berlin - Urteil vom 09.12.1999
16 Sa 1349/99
Normen:
BGB §§ 242 613a Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 21.05.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 31 Ca 24867/98

Betriebsübergang: Widerspruch des Arbeitsnehmers - Verwirkung

LAG Berlin, Urteil vom 09.12.1999 - Aktenzeichen 16 Sa 1349/99

DRsp Nr. 2002/7926

Betriebsübergang: Widerspruch des Arbeitsnehmers - Verwirkung

Wehrt sich ein Arbeitnehmer mit Kündigungsschutzklage gegen eine auf "Betriebsstillegung" gestützte Kündigung gegen seinen alten Arbeitgeber u.a. mit dem Argument, schon vor Kündigungszugang sei der Betrieb rechtsgeschäftlich übertragen (und in Wahrheit nicht stillgelegt) worden, kann er den Betriebserwerber sieben Monate später nicht mehr mit dem Feststellungsantrag in Anspruch nehmen, das Arbeitsverhältnis bestehe nunmehr zu diesem.

Normenkette:

BGB §§ 242 613a Abs. 1 ;

Tatbestand

Die Klägerin und die Beklagte zu 1) streiten, noch in erster Instanz, über eine am 31.07.98 zugegangene, zum 31.08.98 ausgesprochene Kündigung wegen behaupteter Betriebsstillegung. Mit der Beklagten zu 2) streitet die Klägerin darüber, ob das Arbeitsverhältnis am 14.07.98 nach § 613a BGB auf die Beklagte zu 2) übergegangen ist und von dieser fortgesetzt werden muß.