ArbG Köln, vom 09.03.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 5889/95
Betriebsübernahme: Kündigung zum Zwecke der Sanierung - Unwirksamkeit
LAG Köln, Urteil vom 12.10.1995 - Aktenzeichen 5 Sa 749/95
DRsp Nr. 2001/4291
Betriebsübernahme: Kündigung zum Zwecke der Sanierung - Unwirksamkeit
1. Wird der Küchen- und Restaurationsbetrieb eines Krankenhauses von einem Drittunternehmen nach § 613aBGB übernommen, so kann eine von dem neuen Arbeitgeber zum Zweck der Lohnminderung ausgesprochene Änderungskündigung dann nach § 613a Abs. 4BGB unwirksam sein, wenn diese Lohnminderung schon Grundlage der Kalkulation des Betriebsübernehmers bei der Betriebsveräußerung gewesen ist.
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