LAG Köln - Urteil vom 12.10.1995
5 Sa 749/95
Normen:
BGB § 613a Abs. 1 Satz 3, Abs. 4 ; KSchG § 1 Abs. 2, § 2 ; TVG § 1 ;
Fundstellen:
ARST 1996, 152
LAGE § 613a BGB Nr. 50
NZA-RR 1996, 327
ZTR 1996, 328
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 09.03.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 5889/95

Betriebsübernahme: Kündigung zum Zwecke der Sanierung - Unwirksamkeit

LAG Köln, Urteil vom 12.10.1995 - Aktenzeichen 5 Sa 749/95

DRsp Nr. 2001/4291

Betriebsübernahme: Kündigung zum Zwecke der Sanierung - Unwirksamkeit

1. Wird der Küchen- und Restaurationsbetrieb eines Krankenhauses von einem Drittunternehmen nach § 613a BGB übernommen, so kann eine von dem neuen Arbeitgeber zum Zweck der Lohnminderung ausgesprochene Änderungskündigung dann nach § 613a Abs. 4 BGB unwirksam sein, wenn diese Lohnminderung schon Grundlage der Kalkulation des Betriebsübernehmers bei der Betriebsveräußerung gewesen ist.