Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) befaßten sich in den Streitjahren in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) im wesentlichen mit der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Räumen und Inventar zum Betrieb von Gaststätten. Die GbR hatte die Gaststätten --vorwiegend vor deren jeweiliger Verpachtung-- selbst betrieben, teils in gemieteten, teils in zu Eigentum erworbenen Räumen. Einige Gaststätten verkaufte sie im Anschluß an die Verpachtung oder die eigene Bewirtschaftung. Im einzelnen stellt sich ihre Tätigkeit wie folgt dar:
Gaststätte Selbstbewirtschaftung Verpachtung Verkauf
O.I. 1973 bis 1975 1976 bis 1985 1985
L.S. Dezember 1975 bis 1977 bis Oktober
Dezember 1976 und 1981
Oktober 1981 bis Mai 1982 bis
April 1982 dato
M. 1976 bis Juli 1984 seit August 1984
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