Die Beteiligten streiten über die Gewerbesteuerpflicht eines Veräußerungsgewinns nach einer Vermögensverschmelzung.
Der Kläger war alleiniger Gesellschafter der A Unternehmensberatung GmbH (GmbH), die eine Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungspraxis betrieb. Mit Ablauf des 01.01.2001 wurde das Vermögen der GmbH im Wege der Verschmelzung auf den Kläger übertragen (notarieller Vertrag vom 14.12.2000 - Bl. 36 ff BP-Handakte).
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