BFH - Urteil vom 27.10.2000
XI B 25/00
Normen:
EStG §§ 16, 18, 34 ; FGO § 115 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 588

Betriebsveräußerung nur bei Einstellung der Tätigkeit

BFH, Urteil vom 27.10.2000 - Aktenzeichen XI B 25/00

DRsp Nr. 2001/4380

Betriebsveräußerung nur bei Einstellung der Tätigkeit

Zu den Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache, wenn es um die Frage geht, ob ein begünstigter Veräußerungsgewinn nur dann vorliegt, wenn eine freiberufliche Tätigkeit im bisherigen örtlichen Wirkungskreis wenigstens für eine gewisse Zeit eingestellt wird bzw. zur Frage, was unter Einstellung der freiberuflichen Tätigkeit für eine "gewisse Zeit" zu verstehen ist.

Normenkette:

EStG §§ 16, 18, 34 ; FGO § 115 Abs. 2 ;

Gründe:

Die Nichtzulassungsbeschwerde kann keinen Erfolg haben.

1. Eine Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --) kommt u.a. nur in Betracht, wenn die vom Beschwerdeführer aufgeworfene Rechtsfrage (noch) klärungsbedürftig ist (vgl. z.B. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Rdnr. 8, 9). Die Rechtsfrage, ob ein begünstigter Veräußerungsgewinn nur dann vorliegt, wenn eine freiberufliche Tätigkeit in dem bisherigen örtlichen Wirkungskreis in jedem Fall und ausnahmslos wenigstens für eine gewisse Zeit eingestellt wird, ist im Grundsatz bereits höchstrichterlich beantwortet.