LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 06.07.1995 5 TaBV 4/94
Normen:
BetrVG § 77 Abs. 6 ; BGB § 613a Abs. 1 Satz 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Kassel, vom 08.11.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 3 BV 10/93
Betriebsvereinbarung: Kündigung nach Betriebsübergang
LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 06.07.1995 - Aktenzeichen 5 TaBV 4/94
DRsp Nr. 2001/15010
Betriebsvereinbarung: Kündigung nach Betriebsübergang
§ 613a Abs. 1 Satz 2 BGB ist keine kollektivrechtliche Norm, die die Kündigung von übergegangenen Betriebsvereinbarungen innerhalb eines Jahres nach Übergang ausschließt.
Normenkette:
BetrVG § 77 Abs. 6 ; BGB § 613a Abs. 1 Satz 2 ;
Vorinstanz: ArbG Kassel, vom 08.11.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 3 BV 10/93
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