FG München - Urteil vom 19.02.2015
15 K 2396/14
Normen:
FGO § 62 Abs. 2 S. 1; FGO § 62 Abs. 6 S. 3;
Fundstellen:
DStR 2016, 10
DStRE 2016, 818

Bevollmächtigung Zweifel

FG München, Urteil vom 19.02.2015 - Aktenzeichen 15 K 2396/14

DRsp Nr. 2015/15456

Bevollmächtigung Zweifel

1. Wenn eine der in § 62 Abs. 2 S. 1 FGO bezeichneten Personen oder Gesellschaften auftritt, kann der Mangel der Vollmacht nur berücksichtigt werden, wenn der Beklagte den Mangel der Vollmacht geltend macht oder sonst begründete Zweifel an der Bevollmächtigung bestehen. 2. Derartige Zweifel liegen ab dem Zeitpunkt vor, in dem ein neuer Bevollmächtigter bestellt wird, da im Regelfall die Bestellung des bisherigen Bevollmächtigten erlischt. 3. Bei der Bestellung eines neuen Bevollmächtigten mit umfassender Verfahrensvollmacht ist das gerichtliche Ermessen hinsichtlich der Anforderung der Vollmacht auf Null reduziert.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Verfahrens trägt die als vollmachtlose Vertreterin aufgetretene ProTax Steuerberatungsgesellschaft mbH.

Normenkette:

FGO § 62 Abs. 2 S. 1; FGO § 62 Abs. 6 S. 3;

Gründe

I.

Die … Steuerberatungsgesellschaft mbH (GmbH) erhob mit Schreiben vom 8. September 2014 Klage gegen die Einkommensteuerbescheide 2008, 2009 und 2010, jeweils vom 11. August 2014, in Gestalt der Einspruchsentscheidung jeweils vom 4. August 2014. Die GmbH bezeichnete sich hierin als Prozessbevollmächtigte.

Mit Schreiben vom 28. Oktober 2014 teilte das beklagte Finanzamt … mit, es sei am 20. August 2014 eine Vollmacht einer anderen Steuerkanzlei vorgelegt worden, die auch die Vertretung in Verfahren vor dem Finanzgericht umfasse.